Satzung
des Kirchbauvereins Gera e.V. Der Verein führt den Namen
„Kirchbauverein Gera e.V.“. Er hat seinen Sitz in Gera und ist in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Gera eingetragen. § 2 Zweck 1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung
und Förderung bei der Pflege, Sanierung und dem Neubau christlicher
Kirchengebäude in der Stadt Gera und der Umgebung. Der Verein widmet sich
zugleichkonfessionsübergreifend dem Schutz von kirchlichen Kulturdenkmälern
zur Erhaltung der kulturellen Identität im Raum Gera. Ebenso unterstützt der Verein die
Umsetzung von Projekten zur Förderung religiöser Zwecke. Eine dieser
Aufgaben ist die Vorbereitung und Durchführung des Kirchenprojektes zur
Bundesgartenschau 2007 Gera und Ronneburg. Der Vereinszweck wird neben der ideellen
Förderung insbesondere dadurch verfolgt, dass für konkrete Maßnahmen eine
Unterstützung bei der Beschaffung von finanziellen Mitteln und Arbeitskräften
(z.B. ABM-Stellen) gewährt wird. § 3 Mitgliedschaft 1. Vereinsmitglied kann jede natürliche
oder juristische Person werden, die sich dem Vereinszweck verbunden sieht.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. 2. Die Mitgliedschaft endet durch -
Tod bei natürlichen Personen -
Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Auflösung bzw. Löschung
bei juristischen Personen, -
Jederzeit mögliche, an den Vorstand zu richtende und
schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres, -
Vereinsausschluss auf Antrag des Vorstandes nach
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der Stimmen der
anwesenden Mitglieder bei grob vereinsschädigendem Verhalten. § 4 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §
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Organe des Vereins Organe des Vereins sind : -
der Vorstand -
die Mitgliederversammlung § 6 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus: –
dem/der Vorsitzenden, –
dem/der 2. Vorsitzenden –
dem/der Schatzmeister/-in –
mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Mindestens jeweils ein Amtsträger der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen aus der Superintendentur Gera
und der Römisch – Katholischen Kirche aus der Katholischen Pfarrei Gera
muss Mitglied des Vorstandes sein. Die Vorstandmitglieder arbeiten
ehrenamtlich. 2. Die Mitglieder des Vorstandes werden
einzeln von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der
anwesenden Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl
ist zulässig. Die Wahl erfolgt offen, wenn nicht mindestens drei Mitglieder
geheime Abstimmung beantragen. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes
vorzeitig aus, so ist der Vorstand berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis
zur nächsten Mitgliederversammlung zum Vorstandsmitglied zu berufen. Die nächste
Mitgliederversammlung beschließt über die vakant gewordene
Vorstandsposition. 3. Der Vorstand führt die Geschäfte des
Vereins. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den
Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. (§26 BGB). Jeder von Ihnen
hat Alleinvertretungsmacht. Im Innenverhältnis wird vereinbart, dass der 2.
Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden von seiner
Vertretungsmacht Gebrauch macht. 4. Die Beschlüsse des Vorstandes werden
mit Stimmenmehrheit gefallt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des Vorsitzenden. § 7 Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens ein mal im Geschäftsjahr statt. Sie wird durch den Vorstand vorbereitet. Der Vorstand lädt mindestens zwei Wochen vor Abhaltung der Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich hierzu ein . Die Frist gilt als gewährt, wenn die Einladungen spätestens 15 Tage vor der Mitgliederversammlung versandt worden sind. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden geleitet. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 2. Jedes Mitglied hat bei der
Mitgliederversammlung eine Stimme. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen
gefasst. Über jede Mitgliederversammlung wird durch einen vom Vorstand zu
benennenden Protokollführer ein Protokoll aufgenommen, das zu seiner Gültigkeit
der Unterschrift des Vorsitzenden und des Protokollführers bedarf.
Inhaltlich reicht die Protokollierung der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung für ein gültiges Protokoll aus. 3. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung
sind insbesondere: -
Wahl des Vorstandes - Feststellung der Jahresrechnung und der Entlastung des Vorstandes -
Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge - Beschlussfassung über den Ausschluss eines Mitgliedes - Beschlussfassung über Satzungsänderungen - Beschlussfassung über wesentliche Projekte des Vereins -
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. 4. Der Vorstand hat eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies der Vorsitzende oder ein
Zehntel der Mitglieder des Vereins schriftlich unter Angabe der Gründe
beantragt. § 8 Kuratorium, Fachbeirat § 9 Änderung der Satzung § 10
Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins ist nur möglich,
wenn dies als Tagesordnungspunkt in der mit der Einladung an die Mitglieder
versandten Tagesordnung aufgeführt worden war und die Mitgliederversammlung
mit drei Vierteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder dies beschließt. 2. Bei Auflösung des Vereins oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen zu gleichen Teilen
an die Evangelisch-Lutherische Stadtkirchengemeinde Gera und an die
Katholische Pfarrei Gera oder an den jeweiligen Rechtsnachfolger. Das Vermögen
ist in diesem Fall im Sinne des Zwecks des Vereins gem. § 2 dieser Satzung
zu verwenden. § 11 Anzuwendendes Recht In Ergänzung der Vorschriften dieser Satzung findet auf den Verein das allgemeine Zivilrecht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch Anwendung. § 12
Inkrafttreten Diese geänderte Satzung des
Kirchbauvereins (Änderung der Satzung vom 18. August 1998) tritt nach ihrer
Annahme durch die Mitgliederversammlung des Vereins, am 29. 04. 2004 in Kraft. gez. Oberpfarrer i. R. Roland Geipel 1. Vorsitzender Kirchbauverein Gera e.V. gez. Dekan Klaus Schreiter 2. Vorsitzender Kirchbauverein Gera e.V
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